Import/Export in der Schweiz: Ein Überblick über die Freihandelsabkommen
Ein florierendes Import- und Exportgeschäft eröffnet Ihnen zwar Zugang zu weitaus grösseren Verbrauchermärkten als nur dem Schweizer Markt, setzt Ihr Unternehmen jedoch auch zahlreichen Abgaben aus.
Zölle, Mehrwertsteuer … Es gibt zahlreiche Zollschranken, die Ihren Waren im Weg stehen. Glücklicherweise verfügt die Schweiz über zahlreiche Freihandelsabkommen, die diese Hindernisse beseitigen!
Entdecken Sie alle Freihandelsabkommen, die die Schweiz mit ihren Handelspartnern abgeschlossen hat, sowie deren Auswirkungen auf Ihre Import- und Exporttätigkeit.
Was sind die Schweizer Freihandelsabkommen?
Per Definition sind Freihandelsabkommen (FHA) internationale Verträge zwischen zwei oder mehreren Parteien (bei denen es sich um Staaten oder grenzüberschreitende Zusammenschlüsse handeln kann), die darauf abzielen, den internationalen Handel zu fördern, indem sie insbesondere den freien Warenverkehr gewährleisten.
In der Regel sehen diese Abkommen den Abbau von Zöllen und Zollkontrollen sowie die Aufhebung einer Reihe nationaler Vorschriften vor, die den Import oder Export von Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräften oder ausländischem Kapital behindern.
Gut zu wissen: Weltweit gibt es heute mehr als 150 Freihandelszonen, von denen über 50 % auf Abkommen zurückgehen, die nach 1990 unterzeichnet wurden!
Im Falle der Schweiz ermöglichen Freihandelsabkommen somit den Ausbau und die Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zu ihren wichtigsten Handelspartnern. Sie erleichtern damit Schweizer Unternehmen und KMU den Zugang zum internationalen Markt, insbesondere im Rahmen ihrer Import- und Exporttätigkeiten.
Zu diesem Zweck können die von der Schweiz unterzeichneten Freihandelsabkommen Folgendes aufheben:
- Zölle;
- die Mehrwertsteuer (MwSt.);
- bestimmte technische Normen;
- Einfuhrkontingente;
- bestimmte Vorschriften hinsichtlich Verpackung und Kennzeichnung.
Derzeit verfügt die Schweiz über ein Netz von fast 32 Freihandelsabkommen mit 42 Partnern ausserhalb der Europäischen Union (EU). Dieses Netz entwickelt sich ständig weiter, und derzeit werden weitere Abkommen ausgehandelt.
Was ist das Ziel der Schweizer Freihandelsabkommen?
Freihandelsabkommen fördern sowohl die Wertschöpfung als auch die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum Schweizer Unternehmen. Darüber hinaus bieten sie den Schweizer Konsumenten und Produzenten eine Reihe von Vorteilen: Erstere profitieren von attraktiven Preisen und einer grösseren Auswahl, während Letztere von Vorzugstarifen sowohl bei Rohstoffen als auch bei Halbfertigprodukten profitieren.
So betrafen die verschiedenen von der Schweiz unterzeichneten Freihandelsabkommen im Jahr 2013 fast 23 % der gesamten Exporte des Landes, das Abkommen mit der Europäischen Union nicht mitgerechnet. Dieser Anteil entspricht mehr als der Hälfte der Schweizer Exporte in Länder ausserhalb der EU.
Die in der Schweiz geltenden Freihandelsabkommen
Import/Export mit EU-Ländern
Das historische Freihandelsabkommen
Das erste Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurde am 22. Juli 1972 geschlossen. Es wurde unterzeichnet zwischen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – einem 1960 gegründeten Zusammenschluss mehrerer Staaten zur Schaffung einer europäischen Freihandelszone, dem die Schweiz bis heute angehört – und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) – einer 1957 gegründeten ehemaligen Organisation, die als Grundpfeiler der EU die wirtschaftliche Integration mehrerer europäischer Staaten zum Ziel hatte.
Dieses Freihandelsabkommen aus dem Jahr 1972 ermöglicht es Schweizer Unternehmen, bestimmte Industrieprodukte aus der EU oder in die EU zu importieren und zu exportieren, ohne dabei Zölle entrichten zu müssen.
Bitte beachten Sie jedoch: Diese Zollbefreiung gilt nur, wenn die ein- oder ausgeführten Waren die im Abkommen festgelegten Ursprungsbedingungen erfüllen und wenn ihnen ein Warenverkehrsbescheinigung beiliegt.
Beispielsweise würde eine in China hergestellte Ware, die nach Deutschland importiert und anschliessend vom deutschen Lieferanten in die Schweiz eingeführt wird, diese Bedingungen nicht erfüllen. Folglich muss der Schweizer Importeur die Zölle tatsächlich entrichten.
Bilaterale Abkommen
Während das Freihandelsabkommen von 1972 keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse umfasst, sind diese in den Jahre später, am 21. Juni 1999, unterzeichneten bilateralen Abkommen I enthalten.
Diese sehen nämlich insbesondere Folgendes vor:
- die Abschaffung von Zöllen sowie Einfuhrkontingente in Bereichen wie Obst und Gemüse, Fleisch- und Weinspezialitäten, Gartenbau oder Käse;
- die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse in Bereichen wie dem ökologischen Landbau, dem Pflanzenschutz oder dem Saatgut.
Import/Export außerhalb der EU
Obwohl die Schweiz im Rahmen der EFTA zahlreiche Freihandelsabkommen unterzeichnet, kann sie durchaus auch Abkommen mit Ländern außerhalb Europas abschließen, wie dies beispielsweise bei China, Japan oder Kanada der Fall ist.
Das Abkommen zwischen der EFTA und dem Mercosur
Die EFTA-Mitgliedstaaten (die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) sowie des Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) haben am 23. August 2019 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das Schweizer Unternehmen, die auf den Industrieexport spezialisiert sind, einen Markt mit 260 Millionen Einwohnern eröffnet, der zudem in voller Expansion begriffen ist.
Langfristig werden dank dieses Abkommens fast 96 % der Schweizer Exporte in die Mercosur-Länder von Zollzugeständnissen profitieren, wobei etwa 95 % davon gänzlich zollfrei sein werden.
Das Abkommen zwischen der EFTA und Indonesien
Am 16. Dezember 2018 schließen die EFTA-Mitgliedstaaten und Indonesien ein weitreichendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.
Langfristig bedeutet diese Vereinbarung:
- die Stärkung der Rechtssicherheit;
- die Verbesserung der Vorhersehbarkeit der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen;
- die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
Die übrigen außereuropäischen Partner der Schweiz
Neben den beiden zuvor genannten weitreichenden Abkommen hat die Schweiz zahlreiche Handelspartnerschaften mit Ländern außerhalb der EU geschlossen, darunter insbesondere:
- mit dem Vereinigten Königreich (bilaterales Abkommen CH-UK) seit dem 1. Januar 2021;
- mit der Türkei seit dem 1. April 1992;
- mit Singapur seit dem 1. Januar 2003;
- mit Japan (bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Japan) seit dem 1. September 2009;
- mit China (bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und China) seit dem 1. Juli 2014…
Gut zu wissen: Die vollständige Liste all dieser Partnerschaften finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft!
Die verschiedenen Freihandelsabkommen, die die Schweiz im Laufe ihrer jüngeren Wirtschaftsgeschichte unterzeichnet hat, um die Import- und Exporttätigkeit ihrer Unternehmen zu fördern, sind für Sie nun kein Geheimnis mehr. Nutzen Sie diese Abkommen optimal, um das Wachstum Ihres Unternehmens voranzutreiben!
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