Bezug aus der 2. Säule: Wechseln Sie Ihre CHF zum besten Kurs

b-sharpe unterstützt Sie bei der Auszahlung Ihrer 2. Säule (BVG), wenn Sie die Schweiz verlassen. Ihre Gelder werden zum Marktkurs umgerechnet und von einem engagierten Team in Genf sicher auf Ihr Konto überwiesen.

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Wandeln Sie Ihre 2. Säule um, ohne böse Überraschungen

Wandeln Sie den Betrag Ihrer 2. Säule in CHF in die Währung Ihrer Wahl um (EUR, GBP, USD …) und senden Sie ihn direkt auf Ihr Konto im Ausland. Alles geschieht einfach, sicher und ohne unnötige Formalitäten.

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Ein Bezug aus der 2. Säule beläuft sich oft auf mehrere hunderttausend Franken, die ins Ausland überwiesen werden müssen. In diesem Zusammenhang kann eine Bankmarge von 1 bis 2 % auf den Wechselkurs dazu führen, dass Ihnen Tausende von Franken verloren gehen.

Mit b-sharpe werden Ihre Altersguthaben zum Marktkurs umgerechnet, mit einer im Voraus bekannten Gebühr und einer persönlichen Betreuung aus Genf.

Ihr Altersvorsorgekapital fließt in Ihre Projekte. Nicht in Bankmargen.

Eine Rentnerin genießt das Leben in Paris, nachdem sie ihre 2. Säule von der Schweiz nach Frankreich übertragen hat

Wenn Ihre Vorsorgekasse oder Stiftung Ihr BVG-Kapital freigibt, wird der Betrag auf Ihre b-sharpe-IBAN überwiesen.

Mit b-sharpe können Sie:
• Ihr Guthaben sicher in Genf erhalten,
• es zum Marktkurs in die Währung Ihrer Wahl umtauschen,
• jeden Schritt in Ihrem persönlichen Bereich verfolgen.

Jeder Vorgang wird unter Einhaltung der Schweizer Sicherheits- und Compliance-Standards durchgeführt.

Nach der Umrechnung können Ihre Guthaben auf ein Konto Ihrer Wahl (Bank, Notar, Versicherung usw.) überwiesen werden.

Mit b-sharpe können Sie:
• Ihre Gelder in der gewünschten Währung überweisen, ohne ein lokales Konto eröffnen zu müssen,
• von einer schnellen und sicheren Überweisung aus Genf profitieren,
• bei jedem Schritt von einem Team aus Schweizer Experten begleitet werden.

Unser Ziel: dass jeder Franken Ihrer Altersvorsorge Ihren Plänen zugutekommt.

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Ihre Umrechnungen und Überweisungen laufen über einen sicheren Schweizer Kanal ab, ohne böse Überraschungen. Sie behalten stets die Kontrolle, vom ersten Klick bis zum Eingang des Geldes.

„Vielen Dank für Ihre verständlichen Erklärungen und Ihre Unterstützung bei der Abwicklung meines Wechsels in der 2. Säule zum besten Zinssatz.“

— Nicole

25. Dezember 2022

Wechseln Sie wie Tausende von Privatpersonen und Unternehmen Ihre Währungen zum besten Kurs mit b-sharpe.

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Ich bin sehr zufrieden

Ich bin sehr froh, dass ich mich bei der Überweisung meiner Rente an b-sharpe gewandt habe. Vielen Dank.

— Antoinette

11. Juli 2021

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld ganz einfach umtauschen und ins Ausland überweisen können. Klare und präzise Artikel, mit denen Sie Ihre internationalen Transaktionen optimieren können.

Was ist der Unterschied zwischen der obligatorischen und der überobligatorischen 2. Säule?

Der obligatorische Teil entspricht der im BVG-Gesetz vorgesehenen Mindestvorsorge mit gesetzlich festgelegten Parametern (koordinierter Lohn, Altersgutschriften, Mindestumwandlungssatz bei der Pensionierung). Der überobligatorische Teil deckt die Elemente ab, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen (höhere Löhne oder verbesserte Leistungen), und unterliegt dem Reglement der jeweiligen Pensionskasse. Er bietet in der Regel mehr Flexibilität, aber die Umwandlungssätze und Bedingungen können weniger günstig sein als beim obligatorischen Teil.

Wann kann man die 2. Säule beziehen?

Die 2. Säule kann im Rentenalter (oder je nach Kasse vorzeitig), bei endgültigem Wegzug aus der Schweiz, zur Finanzierung eines Hauptwohnsitzes oder bei Übergang in die Selbstständigkeit bezogen werden. Bei einem Wegzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA kann das Kapital grundsätzlich vollständig bezogen werden; bei einem Wegzug in die EU/EFTA wird in der Regel nur der überobligatorische Teil als Kapital ausgezahlt, während der obligatorische Teil auf einem Freizügigkeitskonto verbleibt. Es gibt Sonderfälle (Invalidität, geringer Betrag, Scheidung).

Kann man seine 2. Säule zurückholen, während man in der Schweiz bleibt?

Nein, es ist nicht möglich, die 2. Säule frei zu beziehen, während man in der Schweiz als Arbeitnehmer tätig ist. Ein vorzeitiger Bezug ist jedoch in bestimmten Fällen zulässig: beim Erwerb eines selbst genutzten Hauptwohnsitzes, beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder wenn der Betrag sehr gering ist. Abgesehen von diesen gesetzlich vorgesehenen Situationen bleibt das Kapital bis zur Pensionierung gesperrt.

Wie kann man seine 2. Säule nach Frankreich überweisen?

Sie können Ihre 2. Säule abheben, wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen. Ihre Kasse oder Stiftung überweist das Kapital dann auf Ihre b-sharpe-IBAN, von wo aus es sicher umgerechnet und auf Ihr Konto im Ausland überwiesen wird.

Welche Gebühren fallen bei der Überweisung der 2. Säule an?

b-sharpe erhebt klare und degressive Transaktionsgebühren ab 0,12 %. Ihre Gelder werden anschließend zum aktuellen Marktkurs umgerechnet, ohne versteckte oder zusätzliche Kosten. Die Gesamtkosten sind deutlich günstiger als bei traditionellen Banken.

Wie sieht die Besteuerung bei der Auszahlung der 2. Säule aus?

Der Kapitalbezug aus der 2. Säule wird getrennt von anderen Einkünften zu einem reduzierten und progressiven Steuersatz besteuert. Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, wird die Steuer von Ihrem Wohnsitzkanton erhoben. Bei einem Umzug ins Ausland wird eine Quellensteuer von dem Kanton erhoben, in dem die Vorsorgestiftung ihren Sitz hat, wobei je nach den geltenden Steuerabkommen eine teilweise Rückerstattung möglich ist.

Benötigt man ein Schweizer Bankkonto, um seine 2. Säule zu übertragen?

Nein. Dank Ihrer persönlichen b-sharpe-IBAN kann Ihre Kasse Ihr Guthaben in Schweizer Franken direkt vor der Umrechnung überweisen. Sie überweisen Ihre Gelder dann in der Währung Ihrer Wahl (EUR, GBP, USD usw.) auf das Zielkonto, ohne ein lokales Konto eröffnen zu müssen.

Wie lange dauert es, bis man seine 2. Säule erhält?

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist. Sobald die vollständige Unterlagen von der Pensionskasse geprüft wurden, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Wochen (oft 2 bis 6 Wochen). Bei einem Umzug ins Ausland, einem Vorbezug für Wohneigentum oder einer Steuerprüfung kann die Bearbeitung je nach Komplexität des Falls länger dauern.

Ist die Übertragung meiner 2. Säule sicher?

b-sharpe ist ein Schweizer Finanzintermediär, der SO-FIT angeschlossen ist, einer von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannten SRO. Ihre Gelder werden auf ein Bankkonto mit Sitz in der Schweiz überwiesen, das vom Eigenkapital von b-sharpe getrennt ist und durch eine Versicherung in Höhe von 5 Millionen CHF gegen Betrug und Hacking abgesichert ist.