Bezug aus der 2. Säule: Wechseln Sie Ihre CHF zum besten Kurs
b-sharpe unterstützt Sie bei der Auszahlung Ihrer 2. Säule (BVG), wenn Sie die Schweiz verlassen. Ihre Gelder werden zum Marktkurs umgerechnet und von einem engagierten Team in Genf sicher auf Ihr Konto überwiesen.
Wettbewerbsfähige Preise
Keine versteckten Kosten
100 % sicherer Service aus der Schweiz

Sichern Sie sich den Wert Ihrer Altersvorsorge
Ein Bezug aus der 2. Säule beläuft sich oft auf mehrere hunderttausend Franken, die ins Ausland überwiesen werden müssen. In diesem Zusammenhang kann eine Bankmarge von 1 bis 2 % auf den Wechselkurs dazu führen, dass Ihnen Tausende von Franken verloren gehen.
Mit b-sharpe werden Ihre Altersguthaben zum Marktkurs umgerechnet, mit einer im Voraus bekannten Gebühr und einer persönlichen Betreuung aus Genf.
Ihr Altersvorsorgekapital fließt in Ihre Projekte. Nicht in Bankmargen.

Änderungen in der 2. Säule:
b-sharpe begleitet Sie bei jedem Schritt

Bei der Auszahlung der 2. Säule: Entgegennahme und Umwandlung Ihres Guthabens
Wenn Ihre Vorsorgekasse oder Stiftung Ihr BVG-Kapital freigibt, wird der Betrag auf Ihre b-sharpe-IBAN überwiesen.
Mit b-sharpe können Sie:
• Ihr Guthaben sicher in Genf erhalten,
• es zum Marktkurs in die Währung Ihrer Wahl umtauschen,
• jeden Schritt in Ihrem persönlichen Bereich verfolgen.
Jeder Vorgang wird unter Einhaltung der Schweizer Sicherheits- und Compliance-Standards durchgeführt.
Bei Überweisungen ins Ausland: sicherer Geldtransfer
Nach der Umrechnung können Ihre Guthaben auf ein Konto Ihrer Wahl (Bank, Notar, Versicherung usw.) überwiesen werden.
Mit b-sharpe können Sie:
• Ihre Gelder in der gewünschten Währung überweisen, ohne ein lokales Konto eröffnen zu müssen,
• von einer schnellen und sicheren Überweisung aus Genf profitieren,
• bei jedem Schritt von einem Team aus Schweizer Experten begleitet werden.
Unser Ziel: dass jeder Franken Ihrer Altersvorsorge Ihren Plänen zugutekommt.

Wann und wie können Sie Ihre 2. Säule freigeben?
Sie gehen im Ausland in den Ruhestand
- Je nach Pensionskasse können Sie die teilweise oder vollständige Auszahlung Ihrer 2. Säule beantragen.
- Die Verfahren und Fristen variieren je nach Stiftung.
Sie ziehen in ein EU-/EFTA-Land
- Nur der überobligatorische Teil kann sofort ausgezahlt werden, wenn Sie in einer obligatorischen Vorsorge versichert sind.
- Der Rest muss in der Freizügigkeit verbleiben.
Sie verlassen die Schweiz und ziehen in ein Land außerhalb der EU/EFTA
- Grundsätzlich können Sie Ihre gesamte 2. Säule beziehen.
- In der Regel wird eine Bescheinigung über den endgültigen Wegzug verlangt.
Sie kaufen eine Hauptwohnung im Ausland
- Ihre 2. Säule kann den Kauf im Rahmen des EPL finanzieren, je nach den Bestimmungen Ihrer Kasse.
- Es werden bestimmte Nachweise verlangt.
Schweizer Präzision. Die Flexibilität eines Fintech-Unternehmens.
Ihre Umrechnungen und Überweisungen laufen über einen sicheren Schweizer Kanal ab, ohne böse Überraschungen. Sie behalten stets die Kontrolle, vom ersten Klick bis zum Eingang des Geldes.

Eine Schweizer IBAN auf Ihren Namen
Nie wieder Zahlungsreferenznummern kopieren. Überweisen Sie Ihr Geld so einfach wie auf ein herkömmliches Bankkonto.

Ein zu 100 % schweizerischer Service
Eine sichere Lösung und ein Team mit Sitz in Genf, das seit 2013 für Sie da ist.

Sparen Sie bei jeder Transaktion wirklich Geld
Unsere Tarife gehören zu den wettbewerbsfähigsten auf dem Markt. Alles wird im Voraus bekannt gegeben, sodass Sie genau wissen, wie viel Sie erhalten werden.

Über 40.000 zufriedene Kunden
Mit einer Durchschnittsbewertung von 4,8/5 auf Trustpilot
Sie haben b-sharpe
getestet und empfehlen es weiter

„Vielen Dank für Ihre verständlichen Erklärungen und Ihre Unterstützung bei der Abwicklung meines Wechsels in der 2. Säule zum besten Zinssatz.“
25. Dezember 2022
Wechseln Sie wie Tausende von Privatpersonen und Unternehmen Ihre Währungen zum besten Kurs mit b-sharpe.
✓ Verifizierte Bewertung
Ich bin sehr zufrieden
Ich bin sehr froh, dass ich mich bei der Überweisung meiner Rente an b-sharpe gewandt habe. Vielen Dank.
11. Juli 2021
4,8/5 auf Trustpilot
– Über 3.000 verifizierte Bewertungen, keine leeren Versprechungen
Das Abheben und Wechseln Ihrer 2. Säule
war noch nie so einfach.
- Konto erstellen
- Überweisung
- Lieferung innerhalb von 24
Stunden (außer an Wochenenden und Feiertagen)
- KEINE Kontoeröffnungsgebühren
- KEINE Kontoführungsgebühren
- KEINE Gebühren für die Kontoauflösung

Alles, was Sie über den Vorbezug aus der 2. Säule wissen müssen
Erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld ganz einfach umtauschen und ins Ausland überweisen können. Klare und präzise Artikel, mit denen Sie Ihre internationalen Transaktionen optimieren können.
Das Schweizer BVG für Grenzgänger im Fokus
3. Säule: Soll man sie nach dem Wegzug aus der Schweiz auflösen oder weiter einzahlen?
Das Rentensystem in der Schweiz verstehen
Häufig
gestellte Fragen zum Vorbezug aus der 2. Säule
Der obligatorische Teil entspricht der im BVG-Gesetz vorgesehenen Mindestvorsorge mit gesetzlich festgelegten Parametern (koordinierter Lohn, Altersgutschriften, Mindestumwandlungssatz bei der Pensionierung). Der überobligatorische Teil deckt die Elemente ab, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen (höhere Löhne oder verbesserte Leistungen), und unterliegt dem Reglement der jeweiligen Pensionskasse. Er bietet in der Regel mehr Flexibilität, aber die Umwandlungssätze und Bedingungen können weniger günstig sein als beim obligatorischen Teil.
Die 2. Säule kann im Rentenalter (oder je nach Kasse vorzeitig), bei endgültigem Wegzug aus der Schweiz, zur Finanzierung eines Hauptwohnsitzes oder bei Übergang in die Selbstständigkeit bezogen werden. Bei einem Wegzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA kann das Kapital grundsätzlich vollständig bezogen werden; bei einem Wegzug in die EU/EFTA wird in der Regel nur der überobligatorische Teil als Kapital ausgezahlt, während der obligatorische Teil auf einem Freizügigkeitskonto verbleibt. Es gibt Sonderfälle (Invalidität, geringer Betrag, Scheidung).
Nein, es ist nicht möglich, die 2. Säule frei zu beziehen, während man in der Schweiz als Arbeitnehmer tätig ist. Ein vorzeitiger Bezug ist jedoch in bestimmten Fällen zulässig: beim Erwerb eines selbst genutzten Hauptwohnsitzes, beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder wenn der Betrag sehr gering ist. Abgesehen von diesen gesetzlich vorgesehenen Situationen bleibt das Kapital bis zur Pensionierung gesperrt.
Sie können Ihre 2. Säule abheben, wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen. Ihre Kasse oder Stiftung überweist das Kapital dann auf Ihre b-sharpe-IBAN, von wo aus es sicher umgerechnet und auf Ihr Konto im Ausland überwiesen wird.
b-sharpe erhebt klare und degressive Transaktionsgebühren ab 0,12 %. Ihre Gelder werden anschließend zum aktuellen Marktkurs umgerechnet, ohne versteckte oder zusätzliche Kosten. Die Gesamtkosten sind deutlich günstiger als bei traditionellen Banken.
Der Kapitalbezug aus der 2. Säule wird getrennt von anderen Einkünften zu einem reduzierten und progressiven Steuersatz besteuert. Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, wird die Steuer von Ihrem Wohnsitzkanton erhoben. Bei einem Umzug ins Ausland wird eine Quellensteuer von dem Kanton erhoben, in dem die Vorsorgestiftung ihren Sitz hat, wobei je nach den geltenden Steuerabkommen eine teilweise Rückerstattung möglich ist.
Nein. Dank Ihrer persönlichen b-sharpe-IBAN kann Ihre Kasse Ihr Guthaben in Schweizer Franken direkt vor der Umrechnung überweisen. Sie überweisen Ihre Gelder dann in der Währung Ihrer Wahl (EUR, GBP, USD usw.) auf das Zielkonto, ohne ein lokales Konto eröffnen zu müssen.
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist. Sobald die vollständige Unterlagen von der Pensionskasse geprüft wurden, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Wochen (oft 2 bis 6 Wochen). Bei einem Umzug ins Ausland, einem Vorbezug für Wohneigentum oder einer Steuerprüfung kann die Bearbeitung je nach Komplexität des Falls länger dauern.
b-sharpe ist ein Schweizer Finanzintermediär, der SO-FIT angeschlossen ist, einer von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannten SRO. Ihre Gelder werden auf ein Bankkonto mit Sitz in der Schweiz überwiesen, das vom Eigenkapital von b-sharpe getrennt ist und durch eine Versicherung in Höhe von 5 Millionen CHF gegen Betrug und Hacking abgesichert ist.