Bringen Sie Ihre Ersparnisse nach Hause: Wechseln Sie Ihre CHF zum besten Kurs
Sie verlassen die Schweiz und möchten Ihre 3. Säule oder Ihre freien Ersparnisse ins Ausland überweisen? Mit b-sharpe können Sie Ihre Gelder zu marktüblichen Kursen sicher von Genf aus überweisen.
Sichere Übertragung
Wettbewerbsfähige Preise
Schweizer Kundendienst

Holen Sie sich Ihre Ersparnisse nach Hause, ohne Abstriche bei Ihren Ersparnissen machen zu müssen
Ein Gespärs der 3. Säule oder ein Schweizer Sparguthaben beläuft sich in der Regel auf mehrere Zehntausend Franken. Bei einer Überweisung ins Ausland kann eine Bankmarge von 1 bis 2 % auf den Wechselkurs dazu führen, dass Sie Hunderte oder sogar Tausende von Franken verlieren.
Mit b-sharpe wird Ihr Sparguthaben zum Marktkurs umgerechnet, mit einer im Voraus bekannten Gebühr und einer persönlichen Betreuung aus Genf.
Ihre Ersparnisse dienen Ihrer Zukunft. Nicht die Bankmargen.

Wie können Sie Ihr Schweizer Sparguthaben übertragen
?

Entgegennahme und Umwandlung Ihrer Gelder
Wenn Ihr Versicherer oder Anbieter Ihr Kapital freigibt (3. Säule oder freies Sparen), werden Ihre Guthaben auf eine von b-sharpe generierte, auf Ihren Namen lautende IBAN überwiesen.
Mit b-sharpe können Sie:
• Ihre Gelder sicher in Genf erhalten,
• sie zum Marktkurs in die Währung Ihrer Wahl umtauschen,
• jeden Schritt in Ihrem persönlichen Bereich verfolgen.
Jeder Vorgang wird gemäß den Schweizer Sicherheits- und Compliance-Standards geprüft.
Sichere Überweisung auf Ihr Konto im Ausland
Sobald Ihr Guthaben umgetauscht wurde, kann es auf ein Konto Ihrer Wahl überwiesen werden (Bankkonto, Notar, Versicherung usw.).
Mit b-sharpe können Sie:
• Ihr Geld überweisen, ohne ein lokales Konto eröffnen zu müssen,
• von einer schnellen Überweisung mit im Voraus bekannten Gebühren profitieren,
• bei jedem Schritt von einem Team aus Schweizer Experten begleitet werden.
Unser Ziel: Jeder Franken Ihrer Ersparnisse soll Ihren Projekten zugutekommen.

Wann und wie
können Sie Ihre Ersparnisse freigeben?
Sie gehen außerhalb der Schweiz in den Ruhestand
- Die Säule 3a kann bis zu fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen werden.
- Es ist eine Abgangsbescheinigung erforderlich, und die Gutschrift wird an der Quelle besteuert.
Sie ziehen ins Ausland (außerhalb der EU/EFTA)
- Eine vollständige Auszahlung der Guthaben (3. und 2. Säule) ist möglich.
- Es ist eine Abmeldebescheinigung erforderlich, für die besondere steuerliche Regelungen gelten.
Sie verlassen die Schweiz vor dem Eintritt in den Ruhestand (EU oder EFTA)
- Die Säule 3a bzw. das freie Sparvermögen kann mit einer Abgangsbescheinigung bezogen werden.
- Die 2. Säule bleibt teilweise auf einem Freizügigkeitskonto gesperrt.
Sie bündeln Ihr Vermögen vor der Abreise
- Ihre 2. Säule kann den Kauf im Rahmen der EPL finanzieren, je nach den Bestimmungen Ihrer Kasse.
- Ihre Zentralisierung erleichtert die Verwaltung und senkt die Kosten für internationale Überweisungen.
Schweizer Sicherheit. Die Schnelligkeit eines Fintech-Unternehmens.
Ihre Umrechnungen und Überweisungen laufen über einen sicheren Schweizer Kanal ab, ohne böse Überraschungen. Sie behalten stets die Kontrolle, vom ersten Klick bis zum Eingang des Geldes.

Eine Schweizer IBAN auf Ihren Namen
Nie wieder Zahlungsreferenznummern kopieren. Überweisen Sie Ihr Geld so einfach wie auf ein herkömmliches Bankkonto.

Ein zu 100 % schweizerischer Service
Eine sichere Lösung und ein Team mit Sitz in Genf, das seit 2013 für Sie da ist.

Sparen Sie bei jeder Transaktion wirklich Geld
Unsere Tarife gehören zu den wettbewerbsfähigsten auf dem Markt. Alles wird im Voraus bekannt gegeben, sodass Sie genau wissen, wie viel Sie erhalten werden.

Über 40.000 zufriedene Kunden
Mit einer Durchschnittsbewertung von 4,8/5 auf Trustpilot
Sie haben b-sharpe
getestet und empfehlen es weiter

„Schnell, guter Wechselkurs und keine Gebühren. Ich hatte noch keine Lösung gefunden, um meine CHF auf mein EUR-Konto in Frankreich zu überweisen – jetzt ist es geschafft.“
18. Februar 2025
Wechseln Sie wie Tausende von Privatpersonen und Unternehmen Ihre Währungen zum besten Kurs mit b-sharpe.
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Ausgezeichnet
Erstklassiger Service! Super effiziente, schnelle und vor allem günstigste Geldüberweisung auf dem Markt. Der Kundenservice ist einfach top: reaktionsschnell, professionell und super nett. Der Leiter des Kundenservice hat mich sogar angerufen, um mir die Einrichtung der persönlichen IBAN zu erklären: ein echtes Plus! Ich kann den Dienst uneingeschränkt weiterempfehlen.
3. Juni 2025
4,8/5 auf Trustpilot
– Über 3.000 verifizierte Bewertungen, keine leeren Versprechungen
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angelegten Ersparnisse nach Hause zu holen.
- Konto erstellen
- Überweisung
- Lieferung innerhalb von 24
Stunden (außer an Wochenenden und Feiertagen)
- KEINE Kontoeröffnungsgebühren
- KEINE Kontoführungsgebühren
- KEINE Gebühren für die Kontoauflösung

Alles Wissenswerte über die
Rückführung von Schweizer Sparguthaben
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Währungsumrechnungen und internationalen Überweisungen ganz einfach abwickeln können. Klare und präzise Artikel, die Ihnen helfen, Ihre Geschäfte im Ausland zu optimieren.
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Häufig gestellte Fragen zur
Rückführung von Ersparnissen
Die Gebühren hängen hauptsächlich von den Umrechnungskosten der jeweiligen Währungen ab. Bei b-sharpe werden der Marktkurs und die Transaktionsgebühren vor der Bestätigung angezeigt, sodass Sie die genauen Kosten der Transaktion kennen und keine versteckten Gebühren im Kurs enthalten sind.
Sobald Ihre Gelder auf Ihrer b-sharpe-IBAN eingegangen sind, erfolgen die Umrechnung und die Überweisung auf Ihr Zielkonto je nach Währung innerhalb von 24 bis 48 Werktagen. Der gesamte Prozess, von der Anmeldung bis zum Eingang der Gelder, kann innerhalb von ein bis zwei Werktagen abgeschlossen werden.
Mit b-sharpe eröffnen Sie kostenlos ein Online-Konto, überweisen Ihre Ersparnisse in CHF von Ihrer Bank auf Ihre Schweizer b-sharpe-IBAN und geben Ihr ausländisches Bankkonto als Ziel an. Ihre Gelder werden zum Marktkurs umgerechnet und innerhalb von 24 bis 48 Werktagen von Genf aus ohne Zwischenhändler auf Ihr Fremdwährungskonto überwiesen.
Ja, die Auszahlung der 3a-Säule ist bei endgültigem Wegzug aus der Schweiz zulässig. Dazu müssen Sie eine von den kantonalen Behörden ausgestellte Wegzugsbescheinigung vorlegen.
Ein Bezug nach dem Wegzug ermöglicht manchmal eine günstigere steuerliche Behandlung. Je nach Ihrem Aufnahmeland kann es jedoch vorteilhafter sein, die Gelder vorher zu beziehen. Informieren Sie sich, um Ihre Situation zu optimieren.
Die Quellensteuer wird von der Stiftung zum Zeitpunkt der Auszahlung einbehalten. Je nach Steuerabkommen kann in Ihrem Wohnsitzland eine Steuergutschrift geltend gemacht werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Ja. Sie können Ihren 3a-Vertrag auch nach Ihrem Wegzug aus der Schweiz behalten. Die Gelder bleiben bis zu einem Ereignis, das eine Auszahlung erlaubt (Ruhestand, Immobilienkauf usw.), gesperrt.