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Rente & Versicherungen

Schweizer Altersvorsorge: Wie können Sie Ihr Guthaben abheben?

Steht das Ende Ihrer beruflichen Laufbahn in der Schweiz bevor? Ob es sich um einen endgültigen Weggang, ein Immobilienprojekt oder das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters handelt: Um kein Geld auf dem Tisch liegen zu lassen, ist es unerlässlich, das Drei-Säulen-System zu verstehen. So verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Ansprüche und optimieren Ihre Schritte.

In Kürze

• Das Schweizer Rentensystem beruht auf drei sich ergänzenden Säulen: AHV, BVG und private Vorsorge.
• Als Grenzgänger zahlen Sie ab Ihrem ersten Arbeitstag in der Schweiz in die ersten beiden Säulen ein.
• Renteneintrittsalter, Kapitalbezug, Auswirkung des Wechselkurses: Jede Entscheidung sollte lange vor dem Rentenalter wohlüberlegt sein.


Das Schweizer Rentensystem basiert auf einer einfachen, aber soliden Struktur: drei sich ergänzende Säulen, die Ihren künftigen Lebensstandard sichern.

  1. Die 1. Säule (AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung): Dies ist die staatliche Pflichtversicherung. Ihr Ziel ist es, den Lebensunterhalt zu sichern. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die heutigen Beiträge finanzieren die Renten von heute.
  2. Die 2. Säule (BVG – Berufliche Vorsorge): Diese Säule ist für Arbeitnehmer obligatorisch und zielt darauf ab, Ihren bisherigen Lebensstandard zu sichern (als Ergänzung zur AHV soll etwa 60 % des letzten Lohns erreicht werden).
    Im Gegensatz zur AHV handelt es sich hierbei um eine individuelle Kapitaldeckung: Sie zahlen Beiträge für sich selbst ein.
  3. Die 3. Säule (individuelle Vorsorge): Dies ist die freiwillige Vorsorge.
    Sie ermöglicht es, Vorsorgelücken zu schließen, und bietet interessante Steuervorteile, unabhängig davon, ob Sie in der Schweiz wohnhaft sind oder als Grenzgänger arbeiten.

Wer zahlt welche Beiträge? (Arbeitnehmer, Selbstständiger, Grenzgänger)

Die Situation hängt von Ihrem beruflichen Status und Ihrem Wohnort ab:


Die Höhe Ihrer Rente ist kein Zufall, sondern hängt von der Dauer Ihrer Beitragszahlungen und Ihrem Einkommen ab.

  • Zur 1. Säule (AHV): Um eine volle Rente zu erhalten, muss man 44 Jahre lang Beiträge geleistet haben (das Rentenalter ist für Männer und Frauen nun auf 65 Jahre angeglichen).

    Jedes fehlende Jahr führt zu einer Kürzung der Rente.


  • Zur 2. Säule (BVG): Die Höhe hängt vom angesparten Kapital auf Ihrem Vorsorgekonto und vom zum Zeitpunkt des Ausscheidens geltenden Umwandlungssatz ab (derzeit 6,8 % für den obligatorischen Teil). Oft haben Sie die Wahl zwischen einer monatlichen Rente, einer Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beidem.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule) bildet die Grundlage Ihrer Altersvorsorge. Sie ist für alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen, einschließlich Grenzgänger, obligatorisch und soll Ihren Lebensunterhalt sichern.

Die Höhe Ihrer künftigen Rente hängt in erster Linie von Ihrer Beitragsdauer und Ihrem Durchschnittseinkommen ab. Deshalb ist es wichtig, die Funktionsweise der AHV gut zu verstehen, um Ihre Ansprüche einschätzen zu können.


Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV, damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können.

Sie funktioniert wie ein persönliches Sparschwein: Ihre Beiträge und die Ihres Arbeitgebers werden auf einem Konto angesammelt, das von einer Pensionskasse verwaltet wird.

Bei Eintritt in den Ruhestand können Sie zwischen einer monatlichen Rente oder einer Kapitalauszahlung wählen – eine Option, die im Rahmen des BVG häufig von Grenzgängern gewählt wird, die ein Immobilienprojekt finanzieren möchten.

Es handelt sich um ein leistungsstarkes Vorsorgeinstrument, das sich Ihrem beruflichen Werdegang anpasst.


Im Gegensatz zu den ersten beiden Säulen ist die 3. Säule ein freiwilliges und privates Modell.

Es ist das ideale Instrument, um Vorsorgelücken zu schließen und sich zusätzliches Kapital aufzubauen, während Sie gleichzeitig von sofortigen Steuerabzügen profitieren.

Für Grenzgänger oder Ansässige ist dies oft die flexibelste Lösung, doch sie erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Entnahmen und Einzahlungen in die 3. Säule, je nach Ihrem Liquiditätsbedarf.

Ganz gleich, ob Sie sich für eine Banklösung oder eine Versicherung entscheiden: Damit können Sie Ihren Ruhestand ganz auf Ihre persönlichen Ziele abstimmen.


Das Schweizer Vorsorgesystem hat sich weiterentwickelt, um den demografischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Diese Reform, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, schafft gleiche Rahmenbedingungen und bietet mehr Flexibilität bei der Gestaltung Ihres Berufslebensabends, unabhängig davon, ob Sie in Frankreich ansässig sind oder als Grenzgänger arbeiten.

Das Referenzalter wird für Frauen auf 65 Jahre angehoben

Das ist die wichtigste Änderung: Das Rentenalter, das nun als „Referenzalter“ bezeichnet wird, wird für Männer und Frauen auf 65 Jahre festgelegt.

  • Für Frauen: Die Anhebung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre erfolgt schrittweise.
    Wenn Sie zwischen 1961 und 1969 geboren sind, gehören Sie zur „Übergangsgeneration“ und kommen in den Genuss von Ausgleichsmaßnahmen (Rentenzuschläge oder geringere Kürzungen bei vorzeitigem Renteneintritt).
  • Praktische Auswirkungen: Diese Harmonisierung vereinfacht die Berechnung Ihrer AHV-Rente, erfordert jedoch eine genauere Überprüfung Ihrer Beitragsjahre, um Lücken zu vermeiden.

Vorzeitiger Ruhestand oder Aufschub: Was sich für Ihre Rente ändert

Die Reform sorgt für große Flexibilität: Sie können Ihren Renteneintritt nun ganz nach Belieben zwischen 63 und 70 Jahren wählen.

  1. Den Ruhestand vorziehen: Sie können Ihre Rente ab dem 63. Lebensjahr beziehen (Frauen der Übergangsgeneration sogar ab dem 62. Lebensjahr).

  2. Aufschub der Rente: Wenn Sie nach dem 65. Lebensjahr weiterarbeiten, können Sie den Bezug Ihrer Rente um 1 bis maximal 5 Jahre aufschieben. Ihre Rente wird dann um einen Aufschubszuschlag erhöht. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, Ihr zukünftiges Einkommen zu optimieren, insbesondere wenn Sie weiterhin Beiträge über Ihre 2. Säule (BVG) leisten.

  3. Teilrente: Eine interessante Neuerung: Es ist nun möglich, nur einen Teil Ihrer Rente (zwischen 20 % und 80 %) vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder aufzuschieben. Dies ermöglicht einen sanften Übergang in den Ruhestand, ohne dass Ihr Einkommen abrupt sinkt.

Der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand erfolgt nicht automatisch. 

Um Einkommensausfälle zu vermeiden, sollten Sie Ihre Anträge bei mehreren verschiedenen Stellen im Voraus stellen.

Beantragung der AHV-Rente (6 Monate im Voraus, Ausgleichskasse)

Die Rente der 1. Säule wird niemals von Amts wegen ausgezahlt. 

Sie müssen etwa sechs Monate vor Erreichen des Stichtagsalters (65 Jahre) einen formellen Antrag stellen. 

Dieser Vorgang muss bei der letzten Ausgleichskasse erledigt werden, an die Sie Beiträge gezahlt haben. Bei Grenzgängern mit gemischter Beschäftigungsgeschichte ist es oft erforderlich, diesen Antrag mit den Rentenversicherungsträgern Ihres Wohnsitzlandes abzustimmen. 

Wenn Sie sich rechtzeitig darum kümmern, kann die Kasse Ihre Beitragsjahre überprüfen und Ihre AHV-Rente ohne Zeitdruck genau berechnen.

Die 2. Säule beziehen: Rente, Kapital oder beides?

Der Bezug von Guthaben aus der beruflichen Vorsorge bietet mehr Freiheit, erfordert jedoch eine strategische Überlegung lange vor dem Ausscheiden.

  • Die Optionen: Je nach Reglement Ihrer Pensionskasse können Sie zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente, der Auszahlung Ihres gesamten Kapitals oder einer Kombination aus beidem wählen.
  • Die kritische Frist: Wenn Sie sich für eine (vollständige oder teilweise) Kapitalauszahlung entscheiden, verlangen die meisten Institute, dass sie mehrere Monate oder sogar ein Jahr im Voraus darüber informiert werden.
  • Steuerliche Auswirkungen: Eine Kapitalauszahlung löst eine sofortige Besteuerung aus. Dies ist ein entscheidender Punkt, den es bei der Verwaltung der BVG für Grenzgänger zu berücksichtigen gilt, zumal die Auszahlung eines hohen Betrags eine Währungsumrechnung erfordert, bei der jeder Margenpunkt zählt.

Bezug der 3. Säule: Zulässige Fälle

Die 3. Säule ist ein privater Vertrag, der in der Regel mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausläuft. 

Sie können jedoch frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters die Auszahlung Ihrer Gelder beantragen. 

Neben dem Eintritt in den Ruhestand ermöglichen bestimmte Lebensereignisse einen vorzeitigen Bezug:

  • Der Erwerb eines Hauptwohnsitzes.
  • Der Schritt in die Selbstständigkeit.
  • Der endgültige Abschied von der Schweiz.
  • Invalidität oder Tod.

Die Flexibilität bei der Entnahme oder Einzahlung in die 3. Säule macht sie zu einem sehr beliebten Vorsorgeinstrument. Achten Sie jedoch darauf, die Kündigungsfristen Ihres Vertrags (Bank oder Versicherung) genau zu prüfen, damit Sie am Tag X über Ihr Geld verfügen können.


Die Arbeit in zwei Ländern bringt eine Reihe von Besonderheiten mit sich. 

Für einen erfolgreichen Übergang in den Ruhestand sollten Sie nicht nur die Höhe Ihrer Renten berücksichtigen, sondern auch, wie diese koordiniert und ausgezahlt werden.

Sie haben in Frankreich UND in der Schweiz Beiträge gezahlt: Wie läuft das ab?

Es gibt keine „gemeinsame Rente“ für Frankreich und die Schweiz. 

Wenn Sie Ihre berufliche Laufbahn in beiden Ländern verbracht haben, erhalten Sie zwei getrennte Renten, die jeweils nach den nationalen Vorschriften berechnet werden. 

Die Schweiz zahlt Ihnen Ihre AHV-Rente anteilig entsprechend Ihrer in der Schweiz zurückgelegten Beitragsjahre aus, während Frankreich (CNAV) dies für Ihre in Frankreich zurückgelegten Beitragszeiten ebenfalls tut.

Dank bilateraler Abkommen werden Ihre in der Schweiz zurückgelegten Arbeitsjahre von Frankreich bei der Ermittlung Ihres „Vollsatzes“ (Versicherungsdauer) berücksichtigt, wodurch eine Kürzung Ihrer französischen Rente vermieden wird.

Sie verlassen die Schweiz: Was passiert mit Ihren drei Säulen?

Bei einem endgültigen Wegzug aus der Schweiz (nach Frankreich oder anderswohin) hängt die Behandlung Ihrer Guthaben von der jeweiligen Säule ab:

  • 1. Säule: Sie können das Kapital nicht zurückerhalten. Sie erhalten ab dem gesetzlichen Rentenalter eine Rente.
  • 2. Säule: Wenn Sie in ein EU-/EFTA-Land (wie Frankreich) ziehen, können Sie nur den „obligatorischen Teil“ Ihrer BVG-Rente für Grenzgänger als Kapital beziehen, sofern Sie in Ihrem neuen Wohnsitzland nicht der obligatorischen Sozialversicherung unterliegen. Andernfalls verbleibt dieser Teil bis zum Erreichen des Rentenalters auf einem Freizügigkeitskonto gesperrt.
  • 3. Säule: Das ist am einfachsten. Der endgültige Wegzug aus der Schweiz ist ein Grund für einen vollständigen Vorbezug. 

Dies ist oft der ideale Zeitpunkt, um eine Bestandsaufnahme bezüglich der Auszahlung Ihrer 3. Säule vorzunehmen, um diese Mittel in Ihrem neuen Wohnsitzland wieder anzulegen.


Sobald Ihre Rechte aktiviert sind, stellt sich die Frage nach der Übertragung. 

Geld in CHF auf ein EUR-Konto zu erhalten, kann teuer werden, wenn Sie die Transaktion standardmäßig von Ihrer Bank abwickeln lassen.

Monatliche Rente oder Kapitalauszahlung: zwei unterschiedliche Anlagestrategien

  • Die monatliche Rente: Sie setzt Ihr tägliches Budget jeden Monat den Schwankungen des Wechselkurses aus. Um Ihre Einnahmen zu stabilisieren, ist die Automatisierung Ihrer Überweisungen zu einem wettbewerbsfähigen Kurs unerlässlich.
  • Kapitalbezug: Der Erhalt eines größeren Betrags (2. oder 3. Säule) ist ein entscheidender Schritt. 

Eine Abweichung von nur 1 % beim Wechselkurs kann bei einem Rentenkapital einen Verlust von mehreren Tausend Euro bedeuten. 

Es ist unbedingt erforderlich, die Gebühren zu vergleichen, bevor Sie die Überweisung bestätigen.

Was b-sharpe konkret an Ihren Beträgen ändert

Wir bei b-sharpe wissen, dass jeder Euro zählt, wenn man nicht mehr arbeitet. 

Im Gegensatz zu herkömmlichen Banken, die oft undurchsichtige und hohe Wechselkursgebühren (zwischen 2 % und 3 %) erheben, bieten wir transparente Kurse an, die nahe am Interbankenmarktkurs liegen. 

Wenn Sie unsere Lösung zur Rückführung Ihrer Schweizer Rente nutzen, maximieren Sie den Betrag, der tatsächlich auf Ihr französisches Konto gutgeschrieben wird. 

Es handelt sich um ein einfaches, sicheres und vor allem auf den Lebensstil von Grenzgängern zugeschnittenes Verfahren, die ihre Beitragsjahre voll ausschöpfen möchten, ohne sich von Bankgebühren ausnehmen zu lassen.

Ihre Altersvorsorge in der Schweiz ist das Ergebnis jahrelanger Anstrengungen: Lassen Sie nicht zu, dass Bankgebühren und mangelnde Vorbereitung dieses Kapital zunichte machen.

Vorausschauendes Handeln ist nach wie vor Ihr bester Verbündeter. Überprüfen Sie noch heute Ihre AHV-Beitragsjahre und wenden Sie sich an Ihre Vorsorgekassen, um Ihre Renten zu simulieren. Sobald Ihre Ansprüche feststehen, wählen Sie eine wettbewerbsfähige Wechselkurslösung, um Ihr Geld nach Hause zu überweisen.

Sind Sie bereit, Ihre Zukunft abzusichern? Optimieren Sie jetzt Ihre Rentenübertragung mit b-sharpe und sichern Sie sich Ihre Kaufkraft in der Eurozone.

In welchem Alter kann man in der Schweiz in Rente gehen?

Seit der Reform AHV 21 liegt das Referenzalter für alle bei 65 Jahren (Männer und Frauen). Bei den Frauen erfolgt die Anhebung von 64 auf 65 Jahre seit 2024 schrittweise. Es ist möglich, den Bezug bereits ab 63 Jahren vorzuziehen (62 Jahre für die Übergangsgeneration) oder ihn bis 70 Jahre aufzuschieben, um die Höhe der Rente zu erhöhen.

Wie viel erhält ein Schweizer Rentner pro Monat?

Für eine vollständige AHV-Rente (ohne Beitragslücken) beträgt der Mindestbetrag 1 225 CHF und der Höchstbetrag 2 450 CHF pro Monat (Zahlen 2024–2025). Hinzu kommen die Leistungen aus Ihrer 2. Säule, die insgesamt etwa 60 % Ihres letzten Bruttolohns abdecken sollen.

Hat ein Grenzgänger Anspruch auf eine Schweizer Rente?

Ja. Sobald Sie in der Schweiz arbeiten und Beiträge zahlen, erwerben Sie Ansprüche auf eine Schweizer Rente, unabhängig von Ihrem Wohnort. Im gesetzlichen Alter zahlt Ihnen die Schweiz eine Rente anteilig zu den auf ihrem Gebiet gearbeiteten Jahren. Diese Jahre zählen ebenfalls bei der Berechnung Ihrer Versicherungsdauer in Frankreich, um den vollen Rentensatz zu erhalten.

Wie kann man sein Guthaben der 2. Säule nach dem Verlassen der Schweiz beziehen?

Wenn Sie die Schweiz endgültig in Richtung Frankreich verlassen, können Sie den überobligatorischen Teil Ihrer BVG als Kapital beziehen. Der obligatorische Teil hingegen muss in der Regel bis zum Rentenalter auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz verbleiben, es sei denn, Sie unterliegen in Ihrem neuen Land nicht mehr der obligatorischen Sozialversicherung. Denken Sie daran, Ihren BVG-Antrag als Grenzgänger mindestens 6 bis 12 Monate vor Ihrer Abreise vorzubereiten.

Muss man seine Schweizer Rente in Frankreich angeben?

Ja. Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind, müssen Sie sämtliche weltweiten Einkünfte angeben, einschließlich Ihrer Schweizer Renten. Gemäß dem französisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen sind diese Renten in der Regel in Frankreich steuerpflichtig, es bestehen jedoch Besonderheiten je nach Säule und Ihrem früheren Status (öffentlich/privat). Es ist ratsam, die Merkblätter der Haute-Savoie oder Ihres Finanzamts zu konsultieren, um nichts zu vergessen.

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