Das Rentensystem in der Schweiz verstehen

Ganz gleich, ob Sie vorhaben, in der Schweiz zu arbeiten, oder ob Sie als ausländischer Arbeitnehmer einen Teil oder sogar Ihre gesamte berufliche Laufbahn in der Schweiz verbracht haben: Sicherlich haben Sie viele Fragen zum Schweizer Rentensystem. Wie funktioniert es? Wie können Sie Ihre Rente beziehen? In diesem praktischen Leitfaden geben wir Ihnen einen Überblick.

Wie funktioniert das Rentensystem in der Schweiz?


Das Schweizer Rentensystem ist weniger komplex, als man denkt: Man spricht vom sogenannten «Drei-Säulen-System». Dies sind die Grundlagen, auf denen die Schweizer Gesellschaft aufbaut, um allen Schweizer Arbeitnehmern einen komfortablen Ruhestand zu garantieren.

Das 3-Säulen-System: AHV, BVG und private Vorsorge

Welche Rechte haben Ausländer, Grenzgänger und ehemalige Arbeitnehmer?

Unabhängig davon, ob Sie im Ausland leben, Grenzgänger sind oder früher in der Schweiz gewohnt haben: Ihre in der Schweiz geleisteten Beiträge gehen nicht verloren. Die Regelungen hängen von Ihrer Situation ab:

Das Wichtigste ist: Jeder ehemalige Arbeitnehmer, der die Schweiz verlassen hat, behält seine Vorsorgeansprüche. Um diese in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse und der entsprechenden BVG-Pensionskasse stellen.

Wann und wie erhält man seine Schweizer Rente?


Gesetzliches Rentenalter, vorzeitiger Ruhestand, AHV-Reform, gemischte Rente: Der Ruhestand in der Schweiz will gut geplant sein. Ihre Entscheidungen wirken sich direkt auf die Höhe Ihrer Rente aus.

Gesetzliches Renteneintrittsalter und Möglichkeit der Frühverrentung

In der Praxis können Sie eine vorzeitige Pensionierung beantragen, und zwar bis zu zwei Jahre früher. Der Preis dafür ist jedoch eine geringere AHV-Rente. Logischerweise gilt: Je früher Sie in den Ruhestand gehen, desto höher ist die Kürzung – rechnen Sie mit etwa 6,8 % weniger pro Jahr, um das Sie früher in den Ruhestand gehen.

Die AHV-Reform 2024: Was sich für Frauen ändert

Seit 2024 wird das Rentenalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben, um es bis 2028 an das der Männer anzugleichen. Frauen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, profitieren von Übergangsregelungen, doch der Trend ist eindeutig: Man muss länger arbeiten.

Aufgeschobene oder gemischte Rente (mehrere Länder): Wie funktioniert das?

Sie können Ihren Renteneintritt um 1 bis 5 Jahre hinauszögern, indem Sie weiterarbeiten – und erhalten dafür eine höhere Rente. Und wenn Sie in der Schweiz und in anderen Ländern (EU/EFTA) gearbeitet haben, werden Ihre Ansprüche ebenfalls zusammengerechnet: Jedes Land zahlt seinen Anteil. Das Ergebnis: eine kumulierte Rente!

Wie baut man die verschiedenen Säulen auf?
Unsere Tipps zur Planung der Altersvorsorge in der Schweiz


Jede Säule unterliegt ihren eigenen Regeln. Um Ihre Schweizer Rente zu beziehen, ohne Ansprüche zu verlieren, müssen Sie daher die wichtigsten Schritte zum Bezug Ihrer AHV kennen. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie auch Ihre 2. und 3. Säule problemlos zurückholen.

Wie erhält man seine Leistungen aus der 1. Säule (AHV)?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die 1. Säule, beantragen Sie bei der Ausgleichskasse, bei der Sie Beiträge geleistet haben. Beachten Sie jedoch, dass der Antrag sechs Monate vor Ihrer Pensionierung gestellt werden muss. Wenn Sie in der EU oder der EFTA leben, muss der Antrag auch über die Rentenstelle Ihres Wohnsitzlandes gestellt werden. Beachten Sie bitte, dass ohne schriftlichen Antrag keine AHV-Rente ausgezahlt wird.

Wie kann man seine 2. Säule (BVG) zurückerhalten?

Die berufliche Vorsorge (BVG), die 2. Säule, wird bei der Pensionskasse Ihres ehemaligen Arbeitgebers geltend gemacht. Sie haben dabei die Wahl zwischen:

Seien Sie vorsichtig, denn diese Entscheidung ist unwiderruflich und erfordert vorausschauendes Handeln. Im schlimmsten Fall kann dieses Verfahren je nach Krankenkasse bis zu zwei Jahre dauern.

Wie kann man seine 3. Säule (private Vorsorge) zurückerhalten?

Die private Vorsorge, die 3. Säule, basiert auf individueller Vorsorge (Bank oder Versicherung). Sie können Ihr Guthaben fünf Jahre vor oder nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters beziehen. Das Kapital wird in der Regel als Einmalzahlung ausgezahlt, je nach Vertrag ist jedoch auch eine Rente möglich. Auch hier muss der Antrag bei der verwaltenden Stelle gestellt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um Ihre AHV-Beiträge problemlos zu erhalten. Man könnte meinen, dass dafür die Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz erforderlich ist. Aber weit gefehlt: Innovative Lösungen wie b-sharpe ermöglichen es Ihnen, mit wenigen Klicks und zu geringen Kosten eine Schweizer IBAN zu erhalten, Ihre Zahlungen darauf zu empfangen und Ihre CHF ganz einfach zu einem wettbewerbsfähigen Wechselkurs in EUR umzurechnen.

Die jüngsten Reformen des Rentensystems


Das Schweizer System ist nicht statisch: Angesichts der alternden Bevölkerung werden die Regeln und die Finanzierung durch regelmäßige Reformen angepasst.

Aber keine Sorge: Diese Anpassungen stellen die Attraktivität des Systems nicht in Frage. Zwar sind die Lebenshaltungskosten in der Schweiz hoch, doch das gilt auch für die Löhne – sie liegen im Durchschnitt 2,5-mal höher als in Frankreich. Das Ergebnis: Ihre Beiträge sichern Ihnen eine solide Rente, die deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt.

Die Höhe der Rente in der Schweiz berechnen


In der Praxis zahlen Arbeitnehmer und Selbstständige etwa 8 % ihres Bruttolohns an die AHV. Folglich hängt die Höhe Ihrer Rente von Ihrem Durchschnittseinkommen ab. Aber Achtung: Ihre Beiträge zur 1. Säule machen nur einen Teil Ihrer Beiträge aus. Erst die Kombination aller drei Säulen bestimmt die Höhe Ihrer Rente.

Faktoren, die die Höhe der Rente beeinflussen

Mehrere Faktoren beeinflussen die endgültige Höhe Ihrer Rente:

Kurz gesagt: Ihre berufliche Laufbahn, Ihr Familienstand und Ihre Vorsorgeentscheidungen wirken sich direkt auf Ihre Ansprüche aus. Um Ihre Rente zu maximieren, empfehlen wir Ihnen, bei Ihren Vorsorgeentscheidungen eine klare persönliche Strategie zu verfolgen.

Die Schweiz zu verlassen bedeutet nicht, dass Sie Ihre Ansprüche verlieren! Wenn Sie in der EU wohnen, werden Ihre in der Schweiz zurückgelegten Beitragsjahre zu denen Ihres Aufnahmelandes hinzugerechnet, sodass Sie eine gemischte Rente erhalten. Ausserhalb Europas werden Ihre AHV-Beiträge weiterhin in Form einer Rente ausgezahlt. Eine gute Nachricht gibt es auch, wenn Sie nicht mehr der obligatorischen Versicherung unterliegen: Sie können sich Ihre 2. Säule als Kapital auszahlen lassen.

Letzter wichtiger Schritt: die Umrechnung Ihrer Schweizer Franken in Euro. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Der Währungsumtausch und die Überweisung in Ihr Heimatland können Sie teuer zu stehen kommen, insbesondere wenn Sie eine herkömmliche Bank nutzen. Um nicht einen Teil Ihrer Rente dafür zu opfern, sollten Sie einen spezialisierten Währungsumtauschdienst wie b-sharpe bevorzugen. Konkret profitieren Sie von einem wettbewerbsfähigen Wechselkurs und einer transparenten Gebührenordnung.