Schweizer U1-Dokument
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Leben an der Grenze

Dokument U1: Was Sie wissen müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten

In der Schweiz ist das Ausfüllen eines Dokuments namens U1 oder PDU1 eine unverzichtbare Formalität, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Sie arbeiten oder haben in der Schweiz gearbeitet und möchten mehr über das U1-Dokument erfahren? In diesem Artikel erklärt Ihnen b-sharpe alles über die Arbeitslosigkeit in der Schweiz und die Anmeldung als arbeitslos in Frankreich, nachdem Sie in der Schweiz gearbeitet haben. Werfen wir also einen Blick auf dieses berühmte U1-Dokument!

Arbeitslosigkeit in der Schweiz

Wie Sie sicherlich wissen, ist der Arbeitsmarkt in der Schweiz besonders dynamisch! Es gibt zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten, und die hohen Löhne ziehen viele ausländische Arbeitskräfte an, sowohl mit als auch ohne Hochschulabschluss. Daher ist die Arbeitslosenquote besonders niedrig: Sie liegt derzeit bei rund 2 % und damit auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Die Schweiz rühmt sich daher, einen der stabilsten Arbeitsmärkte Europas zu haben. Wenn Sie jedoch in der Schweiz arbeiten, kann es vorkommen, dass Sie Phasen der Arbeitslosigkeit durchleben, beispielsweise zwischen zwei Arbeitsverhältnissen, oder wenn Ihr Arbeitsvertrag in der Schweiz ausläuft oder Sie entlassen wurden. Wie können Sie also Arbeitslosengeld beziehen, nachdem Sie in der Schweiz gearbeitet haben? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.

Kündigung und Kündigung durch den Arbeitnehmer in der Schweiz

Zur Erinnerung: Das Arbeitsrecht in der Schweiz unterscheidet sich von dem in Frankreich. Man muss wissen, dass ein Arbeitgeber in der Schweiz einen Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen entlassen kann. Es gelten folgende Kündigungsfristen: 

  • 7 Tage, wenn sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet
  • 1 Monat, wenn er sich im ersten Vertragsjahr befindet 
  • 2 Monate, wenn er zwischen 2 und 9 Jahren Betriebszugehörigkeit hat
  • 3 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 9 Jahren

Was die Kündigung durch den Arbeitnehmer betrifft, gelten dieselben Kündigungsfristen wie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

Was muss man tun, wenn man in der Schweiz entlassen wurde oder sein Arbeitsverhältnis beendet hat?

Behördengänge in Frankreich

Wie ist vorzugehen, wenn man als Grenzgänger in der Schweiz einen Arbeitsvertrag kündigt? Im Falle einer Entlassung in der Schweiz (d. h. bei vollständiger Arbeitslosigkeit) ist der Arbeitnehmer für die Arbeitslosenunterstützung von seinem Wohnsitzland abhängig. Sind die Voraussetzungen erfüllt, entsprechen die Ansprüche auf Arbeitslosengeld in Frankreich als Grenzgänger genau denen, die der Arbeitnehmer bei einer Beschäftigung in Frankreich erhalten hätte. Er muss daher seine Anträge in Frankreich bei Pôle Emploi stellen und sich ab dem ersten Tag nach Beendigung seines Schweizer Arbeitsvertrags online anmelden, um seine Ansprüche geltend zu machen. 

Wenn Sie zudem Arbeitslosengeld beziehen, verlieren Sie Ihren Krankenversicherungsschutz in der Schweiz. Sie müssen sich daher zwingend erneut bei der Krankenkasse Ihres Wohnortes anmelden.

Bitte beachten Sie, dass im Falle von Kurzarbeit das Land, in dem die Beschäftigung stattfindet – in diesem Fall die Schweiz – den Arbeitnehmer entschädigt.

Behördengänge in der Schweiz

In der Schweiz müssen Sie unbedingt das Formular PD U1 beantragen. Das Formular U1 gibt Auskunft über die Versicherungszeiten sowie die Zeiten der unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit, die bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Sie erhalten es bei einer kantonalen Arbeitslosenkasse oder einer anerkannten gewerkschaftlichen Arbeitslosenkasse. Dazu müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen: 

  • Der Antrag auf Ausstellung des Formulars PD U1 
  • Die internationale Bescheinigung Ihres Arbeitgebers im Original, datiert, abgestempelt und unterschrieben (bei einer Beschäftigung im Rahmen eines Zeitarbeitsvertrags muss Ihnen die Zeitarbeitsagentur eine Übersicht über Ihre Einsätze vorlegen).
  • Eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags 
  • Eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens, Ihrer Kündigung oder ein Nachweis über das Vertragsende
  • Kopien Ihrer letzten 6 Gehaltsabrechnungen 
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses 
  • Eine Kopie Ihrer AHV-Karte (Krankenversicherungskarte)

Das Formular U1 (auch als PD U1 und früher als e301 bezeichnet) ist unverzichtbar, da es den Nachweis über in der Schweiz zurückgelegte Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten ermöglicht. Es ist entscheidend für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosenleistungen.
Achten Sie darauf, nach Beendigung Ihres Arbeitsvertrags in der Schweiz Ihren Status bei den zuständigen Stellen wie der Pensionskasse (für Ihre zweite Säule oder BVG), der Krankenkasse (KVG) oder den Familienausgleichskassen zu aktualisieren.

Arbeit in der Schweiz finden

Wohnen Sie in der Schweiz oder suchen Sie wieder eine Stelle in der Schweiz? Wenden Sie sich an das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Diese staatliche Einrichtung ist auf die Betreuung von Arbeitslosen spezialisiert. Sie veröffentlicht Stellenangebote, unterstützt Arbeitssuchende bei der Weiterentwicklung und Hervorhebung ihrer Kompetenzen sowie bei der Stellensuche.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld, wenn man in der Schweiz gearbeitet hat?

Laut Unedic erhalten Grenzgänger im Durchschnitt eine höhere Arbeitslosenentschädigung als Arbeitslose, die ihren Arbeitsplatz in Frankreich verloren haben. Das erscheint logisch, da die Löhne in der Schweiz im Vergleich zu denen in Frankreich sehr hoch sind. Wie wird die Höhe der Entschädigung berechnet? Sie beträgt 57 % des Durchschnitts der letzten 24 oder 36 Monate des Schweizer Bruttolohns, umgerechnet in Euro (mithilfe eines Währungsrechners, wie beispielsweise dem Schweizer-Franken-Euro-Rechner von b-sharpe).

Das U1-Formular ist für Arbeitslose (insbesondere nach einer Entlassung) bestimmt, die ihren Leistungsantrag in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stellen als dem, in dem sie gearbeitet haben. Für arbeitslose Grenzgänger in der Schweiz ist es sehr nützlich, ja sogar unverzichtbar, da es die in der Schweiz zurückgelegten Beschäftigungszeiten bescheinigt. Damit können sie also ihre Leistungen in Frankreich erhalten! Nachdem Sie den Antrag bei Ihrer Arbeitslosenkasse in der Schweiz gestellt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie dieses wertvolle Dokument! In der Regel sind die Bearbeitungszeiten recht kurz und betragen etwa eine Woche.

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