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Alles Wissenswerte über die Grenzgängertätigkeit in der Schweiz

Telearbeit, Homeoffice oder Remote Working… Seit Beginn der Gesundheitskrise wird die Arbeit aus der Ferne oder von zu Hause aus von immer mehr Arbeitnehmern in Frankreich, aber auch in der Schweiz praktiziert.

Telearbeit ist mittlerweile gängige Praxis und bietet viele Vorteile. Diese neue Arbeitsweise wirft jedoch zahlreiche Fragen hinsichtlich der Rechtslage und der Besteuerung auf. Wie sieht es bei Grenzgängern in der Schweiz aus? Sind Sie Grenzgänger oder möchten Sie es werden und haben Fragen zur Telearbeit? b-sharpe erklärt Ihnen in diesem Artikel alles und informiert Sie über die neuesten Vorschriften zur Telearbeit für Grenzgänger!

Telearbeit – eine Arbeitsform, die immer beliebter wird

Was ist Telearbeit?

Zur Erinnerung: Unter Telearbeit versteht man die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise außerhalb der Unternehmensräume. Sie kann auf Wunsch des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers eingeführt worden sein. Früher wurde sie nur von einer Minderheit der Erwerbstätigen ausgeübt, seit 2020 hat sie infolge der Gesundheitskrise jedoch zunehmend an Bedeutung gewonnen. Eine Entwicklung, von der viele glauben, dass sie von Dauer sein wird. So bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern nun die Möglichkeit, einige Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten.

Vor- und Nachteile der Telearbeit

Diese neue Arbeitsweise bietet zahlreiche Vorteile. Für die Arbeitnehmer bedeutet Telearbeit in erster Linie Zeitersparnis, insbesondere beim Pendeln, da der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz entfällt. Oft ist sie auch kostengünstiger: Die Ausgaben für Verpflegung und Transportkosten sinken. Sie ermöglicht in der Regel eine bessere Gestaltung der Arbeitszeit und mehr Selbstständigkeit. Zu Hause allein zu sein, sorgt bei vielen für mehr Konzentration, weniger Stress und damit langfristig für mehr Produktivität bei der Arbeit. Davon profitiert somit auch der Arbeitgeber! Schließlich ermöglicht es anderen, von einem Ort ihrer Wahl aus zu arbeiten und ihre Freizeit optimal zu gestalten. Das Privatleben und die familiäre Balance werden dadurch in der Regel deutlich verbessert.

Zu den Nachteilen der Telearbeit kann eine gewisse Isolation gehören, da man von seinen Kollegen getrennt ist. Zudem besteht die Gefahr eines schlechteren Informationsflusses und eines geringeren Zusammenhalts innerhalb der Teams. Dennoch gelingt es vielen Unternehmen hervorragend, die Herausforderungen der Telearbeit zu meistern und ihre Mitarbeiter motiviert zu halten!

Telearbeit in der Schweiz

Telearbeit – in der Schweiz noch wenig verbreitet?

Abgesehen vom besonderen Kontext der Gesundheitskrise (während der in der Schweiz Homeoffice zur Pflicht erklärt wurde) scheint Homeoffice in der Schweiz heute wenig verbreitet zu sein. Laut dem Bundesamt für Statistik übt im Jahr 2022 die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung (71,3 %) ihre berufliche Tätigkeit an einem festen Arbeitsplatz aus. Nur 11,8 % der Schweizer Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause aus. Wie man sieht, scheint Telearbeit unter den Arbeitnehmern in der Schweiz wenig verbreitet zu sein…

Dennoch ist Telearbeit in der Schweiz durchaus zulässig. Auf rechtlicher Ebene sieht das öffentliche Recht diese Möglichkeit für die Mitarbeiter der Schweizerischen Eidgenossenschaft vor. Im Privatrecht gibt es jedoch keine Regelungen zur Telearbeit. In der Praxis hängt es tatsächlich vom Arbeitgeber ab, der entscheiden kann, ob er seinen Mitarbeitern Telearbeitstage gewährt oder nicht. Die Pandemie hat in vielen Unternehmen den Dialog zu diesem Thema angestoßen.

Als Grenzgänger im Homeoffice für ein Schweizer Unternehmen arbeiten

Der Sonderfall der Grenzgänger

Während sich viele Franzosen entschieden haben, in die Schweiz zu ziehen, um dort zu arbeiten, haben andere den Entschluss gefasst, unweit der Grenze in Frankreich zu wohnen. Ende 2022 überquerten laut Bundesamt für Statistik insgesamt 380 000 Menschen täglich die französisch-schweizerische Grenze, um bei ihren Schweizer Nachbarn zu arbeiten. Das Leben als Grenzgänger bringt ihnen viele Vorteile, insbesondere in steuerlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht oder sogar für ihre Rente. Oft ermöglicht es ihnen auch, von einem höheren Lohn zu profitieren, da der Schweizer Mindestlohn höher ist als in Frankreich. Aber wie sieht es in diesem speziellen Fall mit der Telearbeit aus?

Das französisch-schweizerische Abkommen über Telearbeit

Infolge der Gesundheitskrise und angesichts der wachsenden Nachfrage französischer Grenzgänger nach mehr Flexibilität bei der Telearbeit wurden Gespräche zu diesem Thema aufgenommen, um eine offizielle Entscheidung zu treffen. Nach mehrmonatigen Verhandlungen hat Frankreich ein Abkommen mit bestimmten Schweizer Kantonen (Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura) unterzeichnet. Dieses bietet den Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Telearbeit. So können seit dem 1. Januar 2023 und bis zum 30. Juni französische Grenzgänger, die für einen Arbeitgeber in der Schweiz tätig sind, von zu Hause aus arbeiten. Dies ist bis zu 40 % ihrer Arbeitszeit möglich, ohne dass ihre steuerliche Situation davon beeinträchtigt wird. 

Und in den anderen Kantonen? Es wurde eine zweite Vereinbarung getroffen, wonach die Besteuerung in der Schweiz beibehalten wird, sofern der Anteil der Telearbeit hier ebenfalls 40 % nicht übersteigt. Achtung: Ab dieser Schwelle von 40 % sind französische Grenzgänger verpflichtet, ihre Steuern in Frankreich zu zahlen. Schliesslich noch ein wichtiger Hinweis: Die Telearbeit hat keinen Einfluss auf Ihre Wahl der Krankenversicherung. Wenn Sie bei der französischen Krankenversicherung versichert sind, bleiben Sie dort versichert. Gleiches gilt, wenn Sie beim Schweizer Sozialversicherungssystem versichert sind.

Auf dem Weg zu einer dauerhaften Vereinbarung über die Telearbeit von Grenzgängern in der Schweiz?

Wie wird nach Juni 2023 in Bezug auf grenzüberschreitende Telearbeiter entschieden? Es scheint, als hätten Frankreich und die Schweiz vor, die Vereinbarung zur Telearbeit in einem Zusatz zum Abkommen zwischen den beiden Ländern zu formalisieren. Wird dieser Nachtrag vor dem 30. Juni 2023 unterzeichnet, gelten die Bestimmungen der gütlichen Einigung bis zum 31. Dezember 2024. Sollte bis zu diesem Datum keine Unterzeichnung erfolgen, treten die Bestimmungen der Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023 außer Kraft. b-sharpe, Ihr Währungsumrechner und auf die Schweiz spezialisierter Finanzvermittler, wird Sie über die Entwicklungen der Vereinbarungen zur Situation der Telearbeit für Grenzgänger auf dem Laufenden halten!

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