Avatar Jean-Marc
Leben in der Schweiz

Ein Fahrzeug in die Schweiz importieren: Ablauf, Unterlagen und Kosten

Zölle, Mehrwertsteuer und Abgaben: Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz fallen verschiedene Kosten an.

Je nach Fall ist das Verfahren für die Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz mehr oder weniger aufwendig. Unabhängig vom Fahrzeugtyp und den Umständen der Einfuhr in die Schweiz finden Sie hier alle Formalitäten, die Sie erledigen müssen.

Das Einfuhrverfahren

Zollamt

Wenn Sie ein Fahrzeug in die Schweiz einführen, müssen Sie sich an eine für Handelswaren zuständige Zollstelle wenden. Diese ist an jedem Grenzübergang, der während der Öffnungszeiten für den Reiseverkehr besetzt ist, zu finden und stellt Ihnen gegen eine Gebühr von 20 Schweizer Franken eine Entlastungsbescheinigung aus.

Bei diesen Stellen erhalten Sie die Empfangsbestätigung 15.25, mit der Sie zwei Werktage Zeit haben, Ihr Fahrzeug anzumelden. 

Am besten ist es jedoch, die Zollbehörden im Voraus über Ihre Ankunft zu informieren, damit Sie bereits beim Grenzübertritt die offizielle Zollabfertigungsbescheinigung erhalten.

Kantonale Behörde

Zusätzlich zur Entrichtung der Zollgebühren muss Ihr Fahrzeug durch eine Bewilligung der kantonalen Behörde für den Verkehr auf Schweizer Strassen (Autobahnen und Schnellstrassen) zugelassen sein.

Das kantonale Strassenverkehrsamt führt somit eine technische Prüfung durch, um die Einhaltung der folgenden Kriterien zu überprüfen:

  • Lärmvorschriften;
  • Abgasvorschriften;
  • Konstruktionsmerkmale des Fahrzeugs;
  • Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs;
  • Zulassung des Leasingfahrzeugs;
  • Typgenehmigung.

Sobald die Straßenbenutzungsgebühr entrichtet wurde (diese unterscheidet sich für PKWs und LKWs) und Sie den von der Zollstelle ausgestellten Nachweis über die Zollabfertigung vorlegen, erhalten Sie eine Vignette im Wert von 40 Schweizer Franken.

Erforderliche Unterlagen

Zollabfertigung

Um die Einfuhrzölle zu entrichten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Kaufvertrag oder Rechnung;
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung;
  • gültiger Ausweis;
  • e-dec-Anmeldung (Einfuhrzoll);
  • vom Verkäufer vorgelegter Ursprungsnachweis (je nach Fall).

Beachten Sie, dass Sie die Abwicklung dieser Zollformalitäten an einen Partner übertragen können, zum Beispiel:

  • eine Zollagentur;
  • ein Logistikunternehmen;
  • ein Speditionsunternehmen.

Wenn Sie sich für diese Lösung entscheiden, achten Sie bitte darauf, Ihre Wahl vor der Einfuhr zu treffen. In diesem Fall werden die Zollgebühren zunächst von dem betreffenden Partner übernommen, bevor sie Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Umzug

Wenn Sie als Einwohner in die Schweiz ziehen und Ihr Fahrzeug mitbringen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Kauf Ihres Fahrzeugs liegt weniger als 6 Monate zurück. In diesem Fall haben Sie einen Monat Zeit, um die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Ihr Fahrzeug anzumelden.
  1. Der Kauf Ihres Fahrzeugs liegt mehr als 6 Monate zurück. In diesem Fall haben Sie eine Frist von einem Jahr und haben Anspruch auf die Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer, sofern Sie Ihr Fahrzeug nicht innerhalb des folgenden Jahres weiterverkaufen.

In jedem Fall müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • ein Fahrzeugschein;
  • ein Ausweisdokument;
  • eine Rechnung, aus der das Kaufdatum und der Wert des Fahrzeugs hervorgehen;
  • eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Niederlassungsbewilligung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Befreiung in Anspruch nehmen möchten, wird eine Kopie des Antrags auf Zollabfertigung für Umzugsgut von Ihnen verlangt.

Wenn Sie keinen Anspruch auf die Befreiung haben, unterliegen Sie folgenden Bestimmungen:

  • eine Mehrwertsteuer von 8 %;
  • eine Verbrauchssteuer von 4 %;
  • Steuern und Zölle.

Vorübergehende Einfuhr

Jede vorübergehende Einfuhr zu rein touristischen Zwecken ist ohne Zollanmeldung für einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr auf Schweizer Gebiet zulässig.

Bitte beachten Sie jedoch, dass für folgende Fälle Einschränkungen gelten:

  • die Arbeitnehmer;
  • Geschäftsreisende;
  • ausländische Studierende.

Mehrwertsteuer und Zölle

Fahrzeugtyp

Die Höhe der anfallenden Zölle hängt von der Art des betreffenden importierten Fahrzeugs ab:

  • Anhänger: 12 CHF pro 100 kg;
  • Wohnwagen: 19 CHF pro 100 kg;
  • zwei Räder: 37 CHF pro 100 kg;
  • Pkw: zwischen 12 und 15 CHF pro 100 kg;
  • Wohnmobil: zwischen 12 und 15 CHF pro 100 kg;
  • Transport: zwischen 30 und 45 CHF pro 100 kg.

Sätze und Berechnungen

Die Zölle werden auf der Grundlage des Gewichts des importierten Fahrzeugs berechnet und hängen nicht von dessen Alter ab; diese Sätze basieren auf den Tares.

Für Fahrzeuge aus Staaten, die ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz geschlossen haben, gelten jedoch Sonderregelungen. Aus diesen Staaten eingeführte Waren können dann zollfrei sein oder in den Genuss von Zollpräferenzen kommen.

Bitte beachten Sie: Zur Bestätigung dieser Zollbefreiung ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich.

Die Steuersätze betragen gemäß der Verordnung R-68 4 % des Gesamtwerts des Fahrzeugs (umgerechnet in Schweizer Franken). Dieser umfasst den Verkaufspreis oder den Eintauschpreis.

Wurde das Fahrzeug von einem Dritten geschenkt oder fehlen Angaben, behält sich die Zollstelle das Recht vor, den Wert des Fahrzeugs zu schätzen.

Gut zu wissen: Hier finden Sie die Formulare zur Kfz-Steuer.

Die anwendbare Mehrwertsteuer entspricht gemäß den geltenden Vorschriften dem Regelsatz von 7,7 %.

CO2-Emissionen

Die Revision des CO2-Gesetzes zeigt, welche Bedeutung die Schweiz diesem Thema beimisst.

Ab einer bestimmten Emissionsschwelle werden daher Sanktionen verhängt durch:

  • das Bundesamt für Strassen (ASTRA) für Kleinimporteure;
  • das Bundesamt für Energie (BFE) für Grossimporteure.

Für weitere Informationen steht Ihnen ein Tool zur Berechnung der anfallenden Strafen zur Verfügung.

Beispiel für einen Fahrzeugimport

Vor drei Jahren haben Sie einen Renault Clio mit 90 PS und einem Gewicht von 1200 kg gekauft, den Sie nun in die Schweiz einführen möchten.

  1. Wenden Sie sich zur Bearbeitung Ihres Antrags an die zuständige Zollstelle und legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
  1. Sie sind ansässig: Da Ihr Fahrzeug vor mehr als 6 Monaten gekauft wurde, sind Sie von der Mehrwertsteuer und den Einfuhrzöllen befreit.

Sie sind nicht ansässig: Sie müssen eine Mehrwertsteuer in Höhe von 8 % des Kaufpreises des Fahrzeugs, eine Verbrauchssteuer von 4 % sowie Zollgebühren entrichten.

  1. Die Zollgebühren betragen bei einem Personenkraftwagen maximal 15 CHF pro 100 kg. Für Ihren Clio fallen als Nichtansässiger somit höchstens 12 × 15 = 180 CHF an Zollgebühren an.
  1. Dann müssen Sie sich nur noch um die CO₂-Emissionen Ihres Fahrzeugs sowie um dessen Zulassung durch die zuständige kantonale Behörde kümmern.

Die Modalitäten für die Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz hängen somit sowohl von dessen Eigenschaften als auch vom Herkunftsland und Ihrem Status ab. Dieses Verfahren wird sowohl beim Grenzübertritt als auch auf kantonaler Ebene abgewickelt.

Reagieren Sie auf diesen Artikel!

Ihr Kommentar wird geprüft, bevor er veröffentlicht wird.