Steuerrückerstattung zwischen Frankreich und der Schweiz
Wussten Sie schon? Wenn Sie in der Schweiz wohnen und Frankreich besuchen, können Sie bei all Ihren touristischen Einkäufen von der Mehrwertsteuerrückerstattung profitieren. Dabei handelt es sich um den Abzug der Mehrwertsteuer, wodurch Ihnen bis zu 20 % des Kaufbetrags erstattet werden. Was ist die Steuerrückerstattung? Wie kann man davon profitieren? Was ist mit Duty-Free? In diesem Artikel erklärt Ihnen b-sharpe alles über die Steuerrückerstattung zwischen Frankreich und der Schweiz!
Was ist die Steuerrückerstattung? 💡
Mehrwertsteuerrückerstattung: Definition
Was ist eine Steuerbefreiung? Ganz einfach: Es handelt sich um die Befreiung von der Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.). Zur Erinnerung: In Frankreich ist die Mehrwertsteuer eine direkte Verbrauchssteuer, die in den 1950er Jahren eingeführt wurde, um das Steuersystem zu vereinfachen. Seitdem haben viele andere Länder, darunter die Mitglieder der Europäischen Union, ebenfalls eine Mehrwertsteuer eingeführt. So wenden die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mehrwertsteuersätze an, die je nach Land unterschiedlich sind. In Frankreich liegt der geltende Mehrwertsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen bei 20 %.
Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt somit für alle Touristen, die ausserhalb der Europäischen Union leben und sich vorübergehend auf französischem Staatsgebiet aufhalten. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Kauf bestimmter Waren und Produkte eine Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, d. h. eine Befreiung von der Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.). Wenn Sie also in der Schweiz wohnen und in Frankreich einkaufen, können Sie von der Steuerbefreiung profitieren! Dieses sehr vorteilhafte Verfahren unterliegt bestimmten Regeln und Bedingungen.
Wer hat Anspruch auf die Steuerbefreiung?
Wer hat Anspruch auf die Steuerrückerstattung? Hier sind die Voraussetzungen, um bei Ihren Einkäufen in Frankreich eine Steuerrückerstattung zu erhalten:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt (beim Kauf wird ein gültiger Ausweis verlangt)
- Sie halten sich aus irgendeinem Grund (Urlaub, Geschäftsreise, Besuch bei Ihrer Familie, wenn Sie im Ausland leben…) für weniger als 6 Monate in Frankreich auf.
- Sie sind zum Zeitpunkt Ihres Einkaufs in einem Drittstaat oder einem Land ansässig, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist
Welche Waren und Einkäufe fallen unter die Steuerbefreiung?
Bitte beachten Sie vor allem, dass das Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung leider nicht für alle Waren gilt. Hier ein Überblick über die Kaufbedingungen, die zu einer Mehrwertsteuerrückerstattung berechtigen:
- Erster wichtiger Punkt: Sie müssen Ihren Einkauf bei einem Händler tätigen, der die Steuerbefreiung anbietet. Sie erkennen diese an dem Logo mit der Aufschrift „Tax Free“ an der Fassade.
- In Duty-Free-Bereichen, beispielsweise an Flughäfen, sind die Waren ebenfalls von der Steuer befreit. In diesem speziellen Fall sind die Produkte dort steuerfrei, da sie in internationalen Bereichen (Flughäfen, Seehäfen…) verkauft werden.
- Bei dem betreffenden Kauf muss es sich um eine im Einzelhandel verkaufte Ware handeln, die ausschließlich touristischen Zwecken dient. Es handelt sich also um einen Kauf für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch.
- Es ist nicht möglich, mehr als 15 Stück desselben Artikels zu kaufen.
- Bestimmte Waren sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, wie beispielsweise Tabakwaren, Waffen oder Munition, Kulturgüter, Erdölprodukte, verschreibungspflichtige Medikamente…
- Die Einkäufe müssen am selben Tag im selben Geschäft getätigt werden.
- Der Einkaufswert muss über 100 Euro liegen.
Was sind die Vorteile der Steuerrückerstattung zwischen Frankreich und der Schweiz?
Was hat man als Einwohner der Schweiz davon, seine in Frankreich getätigten Einkäufe von der Mehrwertsteuer befreien zu lassen? Wie Sie sicher bemerkt haben, gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für eine Vielzahl von Waren. Von Konfektionskleidung über Brillen, Lederwaren und Schmuck bis hin zu Lebensmitteln oder sogar Wein … die Möglichkeiten sind vielfältig. Auch Multimedia-Artikel, Sport-, Heimwerker- und Gartenartikel, Dekorationsgegenstände, Kunstgegenstände und Drogerieartikel sind davon betroffen. So können alle Ihre Geschenke, Einkäufe oder Souvenirs aus Frankreich von der Mehrwertsteuer befreit werden, was oft fast 20 % des Betrags ausmacht! Das kann also eine echte Ersparnis sein, die Ihnen sicherlich dabei helfen kann, Ihr Shopping-Budget zu entlasten.
Wie Sie wissen, sind die Mindestlöhne in der Schweiz zwar hoch, doch die Lebenshaltungskosten liegen hier deutlich über denen in Frankreich. Es kann sich daher für Sie durchaus lohnen, bestimmte Einkäufe in Frankreich statt in der Schweiz zu tätigen. Einkaufen in Frankreich kann sich als echter Geheimtipp erweisen!
Wie bekomme ich die Mehrwertsteuerrückerstattung? 🤓
Haben Sie in Frankreich Einkäufe getätigt und möchten diese vor Ihrer Rückkehr in die Schweiz von der Mehrwertsteuer befreien lassen? Sie sollten wissen, dass bestimmte Einkaufszentren oder Kaufhäuser, die stark von Touristen frequentiert werden, spezielle Schalter für die Mehrwertsteuerrückerstattung anbieten. Dort erhalten Sie Unterstützung. Andernfalls finden Sie hier eine Anleitung, wie Sie Ihre Einkäufe in Frankreich von der Mehrwertsteuer befreien lassen können!
Wie erhält man seinen Steuerrückerstattungsbeleg?
Zunächst müssen Sie sich den Exportbeleg besorgen. Bitten Sie den Verkäufer beim Einkauf im Geschäft um das Tax-Free-Formular. Dieses muss sowohl von Ihnen als auch vom Verkäufer unterschrieben werden. Es enthält folgende Angaben:
- Die Kontaktdaten des Käufers (Vor- und Nachname, Wohnsitzland, Passnummer)
- Angaben zur Verkaufsstelle (Name und Anschrift des Geschäfts, innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Angabe des Steuerrückerstattungsanbieters, falls erforderlich
- Ein Barcode
Welche Unterlagen müssen Sie bei der Zollabfertigung vorlegen?
Um die Mehrwertsteuerrückerstattung zu erhalten, müssen Sie bei der Zollkontrolle bestimmte Unterlagen vorlegen. Ihre Einkäufe müssen nachgewiesen werden, ebenso wie Ihr Status als Nicht-EU-Bürger. Außerdem müssen Sie die betreffende Ware zu diesem Zeitpunkt bei sich haben sowie die Kreditkarte, mit der Sie diese Einkäufe getätigt haben. Denn die Mehrwertsteuer wird auf diese Karte zurückerstattet.
Die PABLO-Terminals
Kennen Sie die PABLO-Terminals? Diese leicht erkennbaren marineblauen Geräte sind Teil des computergestützten Steuerrückerstattungsverfahrens. Die PABLO-Terminals sind sehr praktisch und erleichtern Reisenden die Steuerrückerstattung. Bevor Sie die EU verlassen, begeben Sie sich mit Ihrem Steuerrückerstattungsformular, Ihrem Fahrschein, Ihren Artikeln sowie Ihrem Ausweis zu einem PABLO-Terminal. Durch das Scannen des Barcodes auf dem Formular am Terminal können Sie Ihr Steuerrückerstattungsformular validieren. Wenn Sie den Anweisungen des PABLO-Terminals folgen, dauert der Vorgang nur wenige Minuten.
Wo findet man PABLO-Terminals? Sie sind an den meisten Flughäfen, Grenzbahnhöfen, Häfen oder an bestimmten Grenzkontrollstellen verfügbar. Die vollständige Liste finden Sie hier. In der Schweiz finden Sie sie insbesondere am Flughafen Genf-Cointrin sowie an den Grenzübergängen Vallard-Thonex, Saint-Julien-en-Genevois und La Ferrière-sous-Jougne.
Mehrwertsteuerrückerstattung
Wie lange dauert die Rückerstattung der Mehrwertsteuer nach Einreichung eines Antrags auf Steuerrückerstattung? Die Rückerstattung der Steuer erfolgt spätestens 21 Tage nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz. Sie können sich den Betrag direkt in bar an einem Wechselschalter auszahlen lassen oder per Banküberweisung erhalten. Wenn Sie sich für die Banküberweisung entschieden haben, müssen Sie den unterschriebenen Beleg nicht an den Händler senden, da der PABLO-Terminal alle Informationen automatisch übermittelt.
Die Mehrwertsteuer in der Schweiz
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Schweiz die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten müssen. Denn alle in Frankreich oder im Ausland getätigten Einkäufe, die anschließend mitgebracht werden, unterliegen der Schweizer Mehrwertsteuer. Im Gegensatz zu seinen Nachbarn in der Europäischen Union wendet die Schweizerische Eidgenossenschaft mit 7,7 % einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz an.
Auf den ersten Blick mag das Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung nach Ihren Einkäufen – die sogenannte „Détaxe“ – schwer verständlich erscheinen. Dabei ist es einfacher, als man denkt, und kann einen echten finanziellen Vorteil darstellen! Durch Einkäufe in Frankreich können Sie mehr sparen, als Sie vielleicht glauben. Sie können die Mehrwertsteuerrückerstattung für eine Vielzahl von Artikeln in Anspruch nehmen, von Bekleidung bis hin zu Lebensmitteln… Die Steuerrückerstattung ist einer der vielen Vorteile, von denen Schweizer Einwohner oder Auswanderer profitieren. Wenn Sie Geld zwischen der Schweiz und Frankreich umtauschen, sei es in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro, nutzen Sie einen zuverlässigen und praktischen Währungsrechner. Als vertrauenswürdiger Finanzpartner begleitet Sie b-sharpe bei all Ihren Geldtransfers zwischen Frankreich und der Schweiz.


